Ganzheitliche Wirtschafts Beratung Dillingen

 

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Rating

Begriff:
Ziel ist die Bewertung der Bonität und Ausdruck, ob der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft erfüllen kann.

Grundsatz zu Basel:
>> Je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto teuerer wird der Kredit.

>> Je besser ein Rating ausfällt, desto weniger Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto bessere Konditionen können gewährt werden.

Eine umfassende Ratingberatung bietet dem mittelständigen Unternehmer eine Vielzahl von Chancen.
Diese sind z.B.

  • Rating macht die Kreditentscheidung transparenter
  • der Umgang mit Ratings muss erlernt werden
  • Rating macht die Konditionen fairer (?)
  • Rating ist Risikofrüherkennung !!
  • Rating ist Beratungsdienstleistung
  • Das neue Rating stärkt die Wettbewerbsposition von Mittelstand und Banken ! ??
  • Banken und Unternehmen haben das Ziel, eine gute Bonität zu erreichen.
  • Ratinganalyse ist kein Selbstzweck, sondern bietet neue Chancen.
  • Am Ende soll nicht das Ziel stehen, allein die Ratingnote zu verbessern, sondern vielmehr die Ertragskraft und den Wert des Unternehmens zu steigern und damit dessen langfristige Existenz und Wachstum sicherzustellen.

In 2004 sind die neuen Eigenkapitalregeln für Banken veröffentlicht worden. Eine Umsetzung ist grundsätzlich bis Ende 2006 vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Banken den fortgeschrittenen IRB-Ansatz - also ein eigenes Ratingsystem - anwenden werden.

Allerdings wird Basel II seine rechtliche Wirkung erst nach der Umsetzung in den einzelnen Staaten entfalten. Diese neuen „Spielregeln für Kreditnehmer”, nach denen die Kreditvergabe von der konkreten Ausfallwahrscheinlichkeit abhängig gemacht wird, haben insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Befürchtungen ausgelöst, die Finanzmittel würden sich für sie verknappen und verteuern. Denn die Vorgaben von Basel II werden von den Kreditinstituten streng angewendet. Bei leichtfertiger Kreditvergabe droht den betroffenen Bankangestellten nicht nur eine Schadensersatzpflicht, sondern sogar eine Bestrafung, weil solche Pflichtverstöße in Zukunft durch die standardisierten Bonitätsprüfungen nachweisbar sein werden.
Außerdem werden die Ratingsysteme und ihre Anwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) ab 2006 auf Freigabe und auf Funktionstauglichkeit überprüft werden. Wegen dieser Vorgabe werden sie bereits jetzt eingeführt, um eine Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Kredite und der Bewertung ihrer Sicherheiten mit einer fünfjährigen Anwendungsphase zu ermöglichen und ihre Kunden danach einzuordnen. Im Übrigen entspricht dieses Verhalten wirtschaftlichen Notwendigkeiten, wenn man den Wertberichtigungsbedarf der Kreditinstitute verfolgt.

Es gilt für die Zukunft der Trend:
Die Kreditvergabe der Banken ist deutlich restriktiver als in der Vergangenheit.
Die Anforderungen an Unternehmen bei der Kreditvergabe steigen signifikant.

Diese erhöhten und zum Teil restriktiven Anforderungen habe ich bei Kreditgesprächen meiner Mandanten mit Kreditinstituten in den letzten zwei Jahren erfahren. Dem haben auch nicht die Mittelstandserleichterungen in Basel II entgegengewirkt. Im Interesse des Mittelstandes ist durchgesetzt worden, dass bei langfristigen Krediten an Firmen, deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme 500 Mio. € nicht übersteigt, auf Laufzeitenzuschläge bei der Eigenkapitalunterlegung verzichtet werden kann. Der Langfristkredit als stabilisierender Faktor der deutschen Volkswirtschaft wird also für den durchschnittlichen Mittelständler nicht benachteiligt. Wenn die Kredithöhe 1 Mio. € nicht übersteigt, können diese wie Kredite an Privatkunden als dem Massengeschäft (= Retailgeschäft) zugehörig behandelt werden, d. h. Kredite an Privat- und kleine Firmenkunden sowie Freiberufler und Gewerbetreibende werden in diesem Fall ohne ein Einzelrating zusammengefasst (sog. Retailportfolios), was ohne Bewertung des einzelnen Kreditnehmers wegen der pauschal eingeschätzten flacheren Risikokurve eine geringere Eigenkapitalunterlegung und damit eine Verbilligung auslöst.

Jedoch sind die Banken und Sparkassen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Kreditgeschäftsführung angehalten, auch unterhalb dieser Offenlegungsgrenze eine angemessene Untersuchung der Kreditnehmerbonität vorzunehmen!!!

Entscheidend für die Schwierigkeiten der KMU ist, dass sie in der Qualität ihrer betriebswirtschaftlichen Infrastruktur auch ohne Basel II einen gewaltigen Nachholbedarf haben. Die traditionell weitgehend beratungsresistenten KMU, deren Führungskraft fast völlig durch operative Tätigkeiten absorbiert wird, haben ihre Hausaufgaben zu machen, und dabei ist insbesondere der Steuerberater gefordert.

Mein Beratungsvorschlag:
Die Umsetzung des Themas Rating wird von mir aktiv angenommen. Ich verstehe mich als Ihr Interessenvertreter gegenüber der Bank. In Ihrem Interesse kontrolliere ich die Bewertungen seitens der Banken, denn oft fehlen den Banken Informationen bzw. die vorhandenen Informationen werden ggfs. nicht richtig ausgewertet. Dies führt zu einer schlechteren Ratingbewertung und damit zu folgender einfachen Aussage:

Schlechtes Rating - schlechte Zinskonditionen

Gutes Rating - gute Zinskonditionen

Ich kann für Sie Ratinganalysen erstellen und so aus den gewonnenen Erkenntnissen über Ihren Betrieb zu weiterführenden Beratungen Ihren Betrieb nach vorne bringen.

Ein für mich wichtiger Aspekt ist, dass Sie das Rating für sich arbeiten lassen können. Der Weg über die systematische Analyse Ihres Betriebes, die Entdeckung von Schwachstellen und deren Beseitigung führt dann automatisch zu einem guten Rating.

Auch sollten Sie sich der positiven Auswirkung Ihres Ratings auf die Außendarstellung bewusst werden. Sie können damit werben. Mit der Veröffentlichung der Ratingbewertung geben Sie weder Zahlen, Einzelheiten noch Unternehmensstrategien preis. Sie dokumentieren aber gegenüber Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern , dass Sie sich aktiv mit dem Thema Rating auseinandersetzen.

Deshalb ist es meine Pflicht, meine Mandanten umfassend zu beraten und auch ungefragt über alle fachspezifischen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten und vor möglichen Schäden zu bewahren Dazu gehört auch die geeignete Rechtsform zu empfehlen die günstigste Unternehmensumstrukturierung aufzuzeigen.

Vergütung:
Die Ratingberatung umfasst also in der Vorbereitungsphase:
Vermittlung der maßgeblichen Ratingkriterien.
Zusammenstellung und Aufbereitung der Präsentationsunterlagen.


In der Phase eines vorausschauenden Ratings:
Durchführung einer unternehmensinternen Schwachstellenanalyse
Umsetzung der Erkenntnisse, die Implementierungsberatung
Vorbereitung auf das Bankengespräch und dessen Begleitung.

Informationsasymmetrien, die zu Fehleinschätzungen bei den Kreditinstituten führen, müssen frühzeitig beseitigt werden. Ziel meiner Ratingberatung ist, eine unter den Unternehmensgegebenheiten bestmögliche Einstufung zu erhalten. Wenn die Unternehmen um die begrenzten Kreditvolumina von Banken und Sparkassen konkurrieren, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie sich dort in einer Weise präsentieren, die zu einer günstigen Beurteilung führt. Dazu ist es nicht nur erforderlich, dass das Unternehmen die notwendigen und evtl. zusätzlich benötigten Informationen kennt, sondern sie zum Ratingzeitpunkt auch adäquat kommunizieren kann. Und wenn möglich, ist frühzeitig auf verschiedene Parameter Einfluss zu nehmen.

In welcher Größenordnung die Gebühr liegt und welche Leistungen mein Mandant dafür von seinem Steuerberater erwarten kann, wird im Rahmen eines ausführlichen Aufklärungsgesprächs besprochen. Wenn der Mandant von mir umfassend informiert wird und den Wert dieser rein betriebswirtschaftlichen Leistung für sich erkennt, dann ist er auch eher bereit, einen angemessenen Preis dafür zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird sich danach richten, wie schwierig und komplex die Beratung ist, z. B. ob sie einen einzelfallorientierten Steuerbelastungsvergleich zur Prüfung der optimalen Rechtsform, die Umsetzung der leistungswirtschaftlichen Sofortmaßnahmen und die Aufstellung eines Business-Plans miteinbezieht. Ich denke, dass die Begrenzung der Kosten fair ist, da ich in erster Linie für mein Wissen und nicht für die Anzahl geleisteter Stunden bezahlt werde.

Eine nicht ganz geringe Anzahl von KMU-Unternehmen haben bisher keine unterjährige BWA. Sie ist aber als Krisenindikator besonders geeignet und wird von den Kreditinstituten unter dem Gesichtspunkt der Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mit hohem Stellenwert bepunktet und immer häufiger angefordert. In den zukünftigen Ratingkonzepten wird konkret die Frage gestellt:

„Wie bewerten Sie das unterjährige Berichtswesen?”
Die sog. Standardauswertungen sind aber kaum betriebswirtschaftlich durchdacht. Sie sind im Ergebnis nur eine Komprimierung des aufgelaufenen bisherigen Jahresergebnisses. Darum wird zunehmend eine qualifizierte betriebs-wirtschaftliche Auswertung verlangt. In ihr sind möglichst detailliert und exakt u. a. Vergleichswerte wie Vorjahreszahlen oder Planzahlen anzugeben individuelle Konten einzurichten, um die Auswertung weiter aufzugliedern die Vorräte bzw. der Materialverbrauch richtig zu bewerten die Entwicklung und Zusammensetzung des Forderungsbestandes und der Verbindlichkeiten darzustellen nur unregelmäßig anfallende Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzugrenzen kalkulatorische Aufwendungen zu berücksichtigen.

Außerdem sind im Erläuterungsteil zu einigen Punkten besondere Aussagen zu treffen:

  • Mehrjahresvergleich
  • Angabe von Vergleichswerten
  • Trends in den Schlüsselpositionen Umsatz, Kosten und Ertrag sollten aufgezeigt werden.

Bestandsveränderungen:
Die richtige Erfassung der Veränderungen des Vorratsvermögens ist für das Ergebnis und damit die Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen Auswertung von entscheidender Bedeutung. Darum muss die Methode bzw. das Verfahren der Ermittlung erläutert werden.

Einbuchung von Abgrenzungen:
Aufwendungen und auch Erträge, die nur in bestimmten Zeitabständen anfallen, sind zeitanteilig zu erfassen. Das gilt z. B. für Abschreibungen, Inventurdifferenzen, Pauschalwertberichtigungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gewerbesteuer und bei den Erträgen beispielsweise für Pachterträge, Bonuszahlungen oder Veräußerungsgewinne. Ob übliche Risiken (Gewährleistungen, Einzelwertberichtigungen usw.) ebenfalls pro rata gebucht werden, hängt von der Wesentlichkeit der Beträge ab, sollte dann aber selbstverständlich sein. Schwierig ist die Abgrenzung bei Unternehmen, die langfristige Fertigungen vornehmen. Das führt zu einem Auseinanderfallen von Umsätzen und dazugehörigen Aufwendungen.

Insgesamt müssen ersichtlich sein:
Bilanzstrukturkennzahlen, wie Eigenmittelquote, Umschlagshäufigkeit des Vorratsvermögens, Zahlungsziele Erfolgskennzahlen, wie Rohertragsmarge, Kostenrelationen und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Neuerdings hört man immer häufiger, dass Jahresabschlüsse, die von Steuerberatern erstellt wurden, wegen unzureichender Aussagekraft von Kreditsachbearbeitern zurückgewiesen wurden. Es gab erstmals zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres bis zum 31. 12. 2002 ein Aufforderungsschreiben der Sparkassen, aber auch anderer Institute, die erstellten Jahresabschlüsse zusätzlich mit einer Erklärung zu versehen, dass die Zahlen aus der Buchhaltung, die die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses waren, in sich plausibel sind. Die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater v. 22./23. 10. 2001 dient hierzu als Richtlinie. Denn gem. § 27 Abs. 1 der Berufsordnung ist jeder Auftrag unter Beachtung der in den §§ 2 bis 9 der Berufsordnung niedergelegten Grundsätze sowie der Hinweise und Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer auszuführen.

Diese Bestätigung ist in Zukunft in einer schlichten Form nicht mehr ausreichend. Es wird als künftiger Standard nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsergebnisse und ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen und eventuellen Verträgen bescheinigt werden müssen, sondern darüber hinaus die Vollständigkeit aller Nachweise und die Vornahme zahlreicher Plausibilitätsprüfungen.Der Umfang der vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen hängt von der Größe und Komplexität der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten, dem Grad der Wesentlichkeit und dem innewohnenden Risiko der betreffenden Abschlussaussage ab. Es ist u. a. festzustellen, ob durch sachdienliche Befragung und durch analytische Prüfungshandlungen die Erfassung der Geschäftsvorfälle, der Nachweis der Bestände an Vermögensgegenständen und Schulden und ein funktionierendes Risikomanagementsystem zumindest als plausibel bestätigt werden können oder ob z. B. das Risikomanagementsystem und die körperliche Bestandsaufnahme nicht Gegenstand des Auftrags waren. Zur Beurteilung empfiehlt sich die Checkliste nach HFA 4/1996 des IDW oder des Arbeitskreises für Rechnungslegungsfragen von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. mit jeweils 64 Fragen. Es ist zu erklären, dass diese Prüfungen die Aussage erlauben, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.Führen die dem Steuerberater gegebenen Auskünfte oder seine Feststellungen zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Grundlagen für den zu erstellenden Jahresabschluss, so ist den Zweifeln nachzugehen. Werden im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilungen oder in der Verfolgung von Zweifeln Fehler festgestellt, ist für deren Beseitigung zu sorgen.

Letztendlich kann ich festhalten, dass eine umfassende Ratingberatung dem mittelständigen Unternehmer eine Vielzahl von Chancen bieten kann. In meinem Vortrag am 1. Juni 2005 in Dillingen ist die Frage aufgeworfen worden, wieviel eine Ratingberatung kostet und welchen finanziellen Nutzen der Unternehmer erlangt. Dabei zeigt folgendes einfaches Beispiel, wieviel eigentlich der Unternehmer an Umsatz erbringen muss, um eine Zinsverteuerung von 2.000 € auszugleichen:

Kreditvolumen: 100.000,00 €
Zinssatz bisher 6 %= Zinsen 6.000,00 €
Zinnsatz neu 8 % = Zinsen 8.000,00 €

Frage: Wieviel kosten mich die 2.000,00 € Zinsdifferenz?
Annahme: Wareneinsatz 60 %; Kosten 20 %
Ein um 2.000 € erhöhter Zinsaufwand bedeutet eine

Umsatzsteigerung von 10.000 €