Rating
Begriff:
Ziel ist die Bewertung der Bonität und Ausdruck,
ob der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft
erfüllen kann.
Grundsatz zu Basel:
>> Je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr
Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto
teuerer wird der Kredit.
>> Je besser ein Rating ausfällt, desto weniger
Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto
bessere Konditionen können gewährt werden.
Eine umfassende Ratingberatung bietet dem mittelständigen
Unternehmer eine Vielzahl von Chancen.
Diese sind z.B.
- Rating macht die Kreditentscheidung transparenter
- der Umgang mit Ratings muss erlernt werden
- Rating macht die Konditionen fairer (?)
- Rating ist Risikofrüherkennung !!
- Rating ist Beratungsdienstleistung
- Das neue Rating stärkt die Wettbewerbsposition
von Mittelstand und Banken ! ??
- Banken und Unternehmen haben das Ziel, eine gute Bonität
zu erreichen.
- Ratinganalyse ist kein Selbstzweck, sondern bietet
neue Chancen.
- Am Ende soll nicht das Ziel stehen, allein die Ratingnote
zu verbessern, sondern vielmehr die Ertragskraft und den
Wert des Unternehmens zu steigern und damit dessen langfristige
Existenz und Wachstum sicherzustellen.
In 2004 sind die neuen Eigenkapitalregeln für Banken
veröffentlicht worden. Eine Umsetzung ist grundsätzlich
bis Ende 2006 vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass
die Banken den fortgeschrittenen IRB-Ansatz - also ein eigenes
Ratingsystem - anwenden werden.
Allerdings wird Basel II seine rechtliche Wirkung erst
nach der Umsetzung in den einzelnen Staaten entfalten. Diese
neuen „Spielregeln für Kreditnehmer”, nach
denen die Kreditvergabe von der konkreten Ausfallwahrscheinlichkeit
abhängig gemacht wird, haben insbesondere bei kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) Befürchtungen ausgelöst,
die Finanzmittel würden sich für sie verknappen
und verteuern. Denn die Vorgaben von Basel II werden von
den Kreditinstituten streng angewendet. Bei leichtfertiger
Kreditvergabe droht den betroffenen Bankangestellten nicht
nur eine Schadensersatzpflicht, sondern sogar eine Bestrafung,
weil solche Pflichtverstöße in Zukunft durch
die standardisierten Bonitätsprüfungen nachweisbar
sein werden.
Außerdem werden die Ratingsysteme und ihre Anwendung
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BAFIN) ab 2006 auf Freigabe und auf Funktionstauglichkeit
überprüft werden. Wegen dieser Vorgabe werden
sie bereits jetzt eingeführt, um eine Berechnung der
Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Kredite und der Bewertung
ihrer Sicherheiten mit einer fünfjährigen Anwendungsphase
zu ermöglichen und ihre Kunden danach einzuordnen.
Im Übrigen entspricht dieses Verhalten wirtschaftlichen
Notwendigkeiten, wenn man den Wertberichtigungsbedarf der
Kreditinstitute verfolgt.
Es gilt für die Zukunft der Trend:
Die Kreditvergabe der Banken ist deutlich restriktiver als
in der Vergangenheit.
Die Anforderungen an Unternehmen bei der Kreditvergabe steigen
signifikant.
Diese erhöhten und zum Teil restriktiven Anforderungen
habe ich bei Kreditgesprächen meiner Mandanten mit
Kreditinstituten in den letzten zwei Jahren erfahren. Dem
haben auch nicht die Mittelstandserleichterungen in Basel
II entgegengewirkt. Im Interesse des Mittelstandes ist durchgesetzt
worden, dass bei langfristigen Krediten an Firmen, deren
Jahresumsatz oder Bilanzsumme 500 Mio. € nicht übersteigt,
auf Laufzeitenzuschläge bei der Eigenkapitalunterlegung
verzichtet werden kann. Der Langfristkredit als stabilisierender
Faktor der deutschen Volkswirtschaft wird also für
den durchschnittlichen Mittelständler nicht benachteiligt.
Wenn die Kredithöhe 1 Mio. € nicht übersteigt,
können diese wie Kredite an Privatkunden als dem Massengeschäft
(= Retailgeschäft) zugehörig behandelt werden,
d. h. Kredite an Privat- und kleine Firmenkunden sowie Freiberufler
und Gewerbetreibende werden in diesem Fall ohne ein Einzelrating
zusammengefasst (sog. Retailportfolios), was ohne Bewertung
des einzelnen Kreditnehmers wegen der pauschal eingeschätzten
flacheren Risikokurve eine geringere Eigenkapitalunterlegung
und damit eine Verbilligung auslöst.
Jedoch sind die Banken und Sparkassen im Hinblick auf eine
ordnungsgemäße Kreditgeschäftsführung
angehalten, auch unterhalb dieser Offenlegungsgrenze eine
angemessene Untersuchung der Kreditnehmerbonität vorzunehmen!!!
Entscheidend für die Schwierigkeiten der KMU ist,
dass sie in der Qualität ihrer betriebswirtschaftlichen
Infrastruktur auch ohne Basel II einen gewaltigen Nachholbedarf
haben. Die traditionell weitgehend beratungsresistenten
KMU, deren Führungskraft fast völlig durch operative
Tätigkeiten absorbiert wird, haben ihre Hausaufgaben
zu machen, und dabei ist insbesondere der Steuerberater
gefordert.
Mein Beratungsvorschlag:
Die Umsetzung des Themas Rating wird von mir aktiv angenommen.
Ich verstehe mich als Ihr Interessenvertreter gegenüber
der Bank. In Ihrem Interesse kontrolliere ich die Bewertungen
seitens der Banken, denn oft fehlen den Banken Informationen
bzw. die vorhandenen Informationen werden ggfs. nicht richtig
ausgewertet. Dies führt zu einer schlechteren Ratingbewertung
und damit zu folgender einfachen Aussage:
Schlechtes Rating - schlechte Zinskonditionen
Gutes Rating - gute Zinskonditionen
Ich kann für Sie Ratinganalysen erstellen und so aus
den gewonnenen Erkenntnissen über Ihren Betrieb zu
weiterführenden Beratungen Ihren Betrieb nach vorne
bringen.
Ein für mich wichtiger Aspekt ist, dass Sie das Rating
für sich arbeiten lassen können. Der Weg über
die systematische Analyse Ihres Betriebes, die Entdeckung
von Schwachstellen und deren Beseitigung führt dann
automatisch zu einem guten Rating.
Auch sollten Sie sich der positiven Auswirkung Ihres Ratings
auf die Außendarstellung bewusst werden. Sie können
damit werben. Mit der Veröffentlichung der Ratingbewertung
geben Sie weder Zahlen, Einzelheiten noch Unternehmensstrategien
preis. Sie dokumentieren aber gegenüber Lieferanten,
Kunden, Mitarbeitern , dass Sie sich aktiv mit dem Thema
Rating auseinandersetzen.
Deshalb ist es meine Pflicht, meine Mandanten umfassend
zu beraten und auch ungefragt über alle fachspezifischen
Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten und vor möglichen
Schäden zu bewahren Dazu gehört auch die geeignete
Rechtsform zu empfehlen die günstigste Unternehmensumstrukturierung
aufzuzeigen.
Vergütung:
Die Ratingberatung umfasst also in der Vorbereitungsphase:
Vermittlung der maßgeblichen Ratingkriterien.
Zusammenstellung und Aufbereitung der Präsentationsunterlagen.
In der Phase eines vorausschauenden Ratings:
Durchführung einer unternehmensinternen Schwachstellenanalyse
Umsetzung der Erkenntnisse, die Implementierungsberatung
Vorbereitung auf das Bankengespräch und dessen Begleitung.
Informationsasymmetrien, die zu Fehleinschätzungen
bei den Kreditinstituten führen, müssen frühzeitig
beseitigt werden. Ziel meiner Ratingberatung ist, eine unter
den Unternehmensgegebenheiten bestmögliche Einstufung
zu erhalten. Wenn die Unternehmen um die begrenzten Kreditvolumina
von Banken und Sparkassen konkurrieren, ist es von entscheidender
Bedeutung, dass sie sich dort in einer Weise präsentieren,
die zu einer günstigen Beurteilung führt. Dazu
ist es nicht nur erforderlich, dass das Unternehmen die
notwendigen und evtl. zusätzlich benötigten Informationen
kennt, sondern sie zum Ratingzeitpunkt auch adäquat
kommunizieren kann. Und wenn möglich, ist frühzeitig
auf verschiedene Parameter Einfluss zu nehmen.
In welcher Größenordnung die Gebühr liegt
und welche Leistungen mein Mandant dafür von seinem
Steuerberater erwarten kann, wird im Rahmen eines ausführlichen
Aufklärungsgesprächs besprochen. Wenn der Mandant
von mir umfassend informiert wird und den Wert dieser rein
betriebswirtschaftlichen Leistung für sich erkennt,
dann ist er auch eher bereit, einen angemessenen Preis dafür
zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird sich danach
richten, wie schwierig und komplex die Beratung ist, z.
B. ob sie einen einzelfallorientierten Steuerbelastungsvergleich
zur Prüfung der optimalen Rechtsform, die Umsetzung
der leistungswirtschaftlichen Sofortmaßnahmen und
die Aufstellung eines Business-Plans miteinbezieht. Ich
denke, dass die Begrenzung der Kosten fair ist, da ich in
erster Linie für mein Wissen und nicht für die
Anzahl geleisteter Stunden bezahlt werde.
Eine nicht ganz geringe Anzahl von KMU-Unternehmen haben
bisher keine unterjährige BWA. Sie ist aber als Krisenindikator
besonders geeignet und wird von den Kreditinstituten unter
dem Gesichtspunkt der Transparenz über die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens mit hohem Stellenwert bepunktet und
immer häufiger angefordert. In den zukünftigen
Ratingkonzepten wird konkret die Frage gestellt:
„Wie bewerten Sie das unterjährige Berichtswesen?”
Die sog. Standardauswertungen sind aber kaum betriebswirtschaftlich
durchdacht. Sie sind im Ergebnis nur eine Komprimierung
des aufgelaufenen bisherigen Jahresergebnisses. Darum wird
zunehmend eine qualifizierte betriebs-wirtschaftliche Auswertung
verlangt. In ihr sind möglichst detailliert und exakt
u. a. Vergleichswerte wie Vorjahreszahlen oder Planzahlen
anzugeben individuelle Konten einzurichten, um die Auswertung
weiter aufzugliedern die Vorräte bzw. der Materialverbrauch
richtig zu bewerten die Entwicklung und Zusammensetzung
des Forderungsbestandes und der Verbindlichkeiten darzustellen
nur unregelmäßig anfallende Aufwendungen und
Erträge periodengerecht abzugrenzen kalkulatorische
Aufwendungen zu berücksichtigen.
Außerdem sind im Erläuterungsteil zu einigen
Punkten besondere Aussagen zu treffen:
- Mehrjahresvergleich
- Angabe von Vergleichswerten
- Trends in den Schlüsselpositionen Umsatz, Kosten
und Ertrag sollten aufgezeigt werden.
Bestandsveränderungen:
Die richtige Erfassung der Veränderungen des Vorratsvermögens
ist für das Ergebnis und damit die Aussagekraft der
betriebswirtschaftlichen Auswertung von entscheidender Bedeutung.
Darum muss die Methode bzw. das Verfahren der Ermittlung
erläutert werden.
Einbuchung von Abgrenzungen:
Aufwendungen und auch Erträge, die nur in bestimmten
Zeitabständen anfallen, sind zeitanteilig zu erfassen.
Das gilt z. B. für Abschreibungen, Inventurdifferenzen,
Pauschalwertberichtigungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld,
Gewerbesteuer und bei den Erträgen beispielsweise für
Pachterträge, Bonuszahlungen oder Veräußerungsgewinne.
Ob übliche Risiken (Gewährleistungen, Einzelwertberichtigungen
usw.) ebenfalls pro rata gebucht werden, hängt von
der Wesentlichkeit der Beträge ab, sollte dann aber
selbstverständlich sein. Schwierig ist die Abgrenzung
bei Unternehmen, die langfristige Fertigungen vornehmen.
Das führt zu einem Auseinanderfallen von Umsätzen
und dazugehörigen Aufwendungen.
Insgesamt müssen ersichtlich sein:
Bilanzstrukturkennzahlen, wie Eigenmittelquote, Umschlagshäufigkeit
des Vorratsvermögens, Zahlungsziele Erfolgskennzahlen,
wie Rohertragsmarge, Kostenrelationen und Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Neuerdings hört man immer häufiger, dass Jahresabschlüsse,
die von Steuerberatern erstellt wurden, wegen unzureichender
Aussagekraft von Kreditsachbearbeitern zurückgewiesen
wurden. Es gab erstmals zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres
bis zum 31. 12. 2002 ein Aufforderungsschreiben der Sparkassen,
aber auch anderer Institute, die erstellten Jahresabschlüsse
zusätzlich mit einer Erklärung zu versehen, dass
die Zahlen aus der Buchhaltung, die die Basis für die
Erstellung des Jahresabschlusses waren, in sich plausibel
sind. Die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu
den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
durch Steuerberater v. 22./23. 10. 2001 dient hierzu als
Richtlinie. Denn gem. § 27 Abs. 1 der Berufsordnung
ist jeder Auftrag unter Beachtung der in den §§
2 bis 9 der Berufsordnung niedergelegten Grundsätze
sowie der Hinweise und Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer
auszuführen.
Diese Bestätigung ist in Zukunft in einer schlichten
Form nicht mehr ausreichend. Es wird als künftiger
Standard nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der
Arbeitsergebnisse und ihre Übereinstimmung mit den
Gesetzen und eventuellen Verträgen bescheinigt werden
müssen, sondern darüber hinaus die Vollständigkeit
aller Nachweise und die Vornahme zahlreicher Plausibilitätsprüfungen.Der
Umfang der vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen
hängt von der Größe und Komplexität
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten, dem
Grad der Wesentlichkeit und dem innewohnenden Risiko der
betreffenden Abschlussaussage ab. Es ist u. a. festzustellen,
ob durch sachdienliche Befragung und durch analytische Prüfungshandlungen
die Erfassung der Geschäftsvorfälle, der Nachweis
der Bestände an Vermögensgegenständen und
Schulden und ein funktionierendes Risikomanagementsystem
zumindest als plausibel bestätigt werden können
oder ob z. B. das Risikomanagementsystem und die körperliche
Bestandsaufnahme nicht Gegenstand des Auftrags waren. Zur
Beurteilung empfiehlt sich die Checkliste nach HFA 4/1996
des IDW oder des Arbeitskreises für Rechnungslegungsfragen
von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband
e. V. mit jeweils 64 Fragen. Es ist zu erklären, dass
diese Prüfungen die Aussage erlauben, dass keine Sachverhalte
bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses sprechen.Führen die dem Steuerberater
gegebenen Auskünfte oder seine Feststellungen zu Zweifeln
an der Ordnungsmäßigkeit der Grundlagen für
den zu erstellenden Jahresabschluss, so ist den Zweifeln
nachzugehen. Werden im Rahmen der Plausibilitätsbeurteilungen
oder in der Verfolgung von Zweifeln Fehler festgestellt,
ist für deren Beseitigung zu sorgen.
Letztendlich kann ich festhalten, dass eine umfassende
Ratingberatung dem mittelständigen Unternehmer eine
Vielzahl von Chancen bieten kann. In meinem Vortrag am 1.
Juni 2005 in Dillingen ist die Frage aufgeworfen worden,
wieviel eine Ratingberatung kostet und welchen finanziellen
Nutzen der Unternehmer erlangt. Dabei zeigt folgendes einfaches
Beispiel, wieviel eigentlich der Unternehmer an Umsatz erbringen
muss, um eine Zinsverteuerung von 2.000 € auszugleichen:
Kreditvolumen: 100.000,00 €
Zinssatz bisher 6 %= Zinsen 6.000,00 €
Zinnsatz neu 8 % = Zinsen 8.000,00 €
Frage: Wieviel kosten mich die 2.000,00 € Zinsdifferenz?
Annahme: Wareneinsatz 60 %; Kosten 20 %
Ein um 2.000 € erhöhter Zinsaufwand bedeutet eine
Umsatzsteigerung von 10.000 €
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